Neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025
Ab dem 1. Juli müssen alle Grundstücksbesitzer bis Ende Oktober 2022 die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abgeben. Das soll vorrangig über das Online-Steuerportal „Elster“ geschehen und kann darüber auch für Angehörige eingereicht werden.
Das erste Mal bezahlt werden, muss die neue Grundsteuer erst 2025. Der entsprechende Bescheid wird bereits im Halbjahr davor versendet.
Warum gibt es eine neue Grundsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung der Grundsteuer für nicht verfassungsgemäß erklärt und eine Neuregelung vorgeschrieben. Die bisherige Berechnungsgrundlage stammen aus dem Jahr 1935 für die Ostbundesländer und aus 1964 für den Rest. Seitdem hat sich der Wert der Grundstücke dermaßen stark verändert, dass eine Neubewertung notwendig ist.
Für diese Neubewertung müssen nun alle Grundstücksbesitzer*innen entsprechende Informationen an das Finanzamt senden.
Was Sie dafür brauchen:
- Ihre Steuernummer
- Flurstück-Nummer und Größe des Grundstücks (z. B. aus dem Kataster)
- Wohnfläche (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)
- ggf. Miteigentumsanteil (Teilungserklärung oder Betriebskostenabrechnung)
- Baujahr des Hauses
- Art der Nutzung
- aktueller Bodenrichtwert (Bodenrichtwert-Informationssystem)
- Garagen (keine Stellplätze) sind extra anzugeben
Wird die neue Grundsteuer teurer?
Ja und nein: Die neue Grundsteuer wird aufkommensneutral sein, das heißt, es sollen insgesamt betrachtet genauso viele Steuern erhoben werden, wie mit der alten Regelung. Jedoch werden diese anders verteilt sein: In unseren Siedlungsgebieten muss damit gerechnet werden, dass zukünftig mehr bezahlt werden muss. Zugleich wird es in anderen Teilen der Stadt, voraussichtlich auch in den Großsiedlungen unseres Bezirks, in Zukunft weniger Steuern zu zahlen geben. Da diese Steuersenkung jedoch auf viele Köpfe verteilt sein wird, während die entsprechende Steuererhöhung eher Einzelpersonen, bzw. einzelne Familien trifft, erzeugt diese Neuregelung verständlicherweise Unmut. Jedoch glaubt die SPD Wuhletal-Süd, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung auf lange Sicht gerechter sein wird.
Noch Fragen?
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen und auf der Website des Berliner SPD Abgeordneten, Jan Lehmann, MdA.